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Allgemeine Servicebedingungen von Crittercism, Inc. Die folgenden Allgemeinen Servicebedingungen („Servicebedingungen“) gelten durch Bezugnahme bei jeder Abonnementbestellung zwischen Crittercism, Inc. („Crittercism“) und dem jeweiligen Kunden („Kunde“). Die Servicebedingungen der entsprechenden Abonnementbestellung werden kollektiv als „Vereinbarung“ bezeichnet. DEFINITIONEN. 1.1 „App-Benutzer“ bezeichnet die Benutzer der Kunden-App(s). 1.2 „Kunden-App(s)“ bezeichnet die mobile(n) Anwendung(en) des Kunden, die in den Abonnementbestellungen bestimmt sind. 1.3 „Crittercism-Materialien“ bezeichnet alle Materialien, die von Crittercism erstellt, entwickelt und dem Kunden in Verbindung mit dem Service oder der Vereinbarung bereitgestellt werden oder daraus hervorgehen. 1.4 „Crittercism-Plattform“ bezeichnet den gehosteten Service, der über die Website verfügbar gemacht wird und die Überwachung der Leistung und die Verwaltung ermöglicht, die für die Kunden-App(s) und die entsprechenden Dokumentationen durchgeführt wird. 1.5 „Crittercism-Integrationscode“ bezeichnet die Software (unter anderem Programmierung und Skripte), die vom Kunden von der Website heruntergeladen werden kann. Diese ist vom Kunden konfiguriert und umfasst die Kunden-App(s), um die Übertragung von Daten von der/den Kunden-App(s) zur Crittercism-Plattform und die dazugehörige Dokumentation zu ermöglichen. 1.6 „Gebühren“ bezeichnet die Servicegebühren, die vom Kunden an Crittercism zu zahlen sind, wie in der Abonnementbestellung beschrieben. 1.7 „Service“ bezeichnet die Crittercism-Plattform und den Integrationscode. 1.8 „Website“ bezeichnet die Crittercism-Website http://www.crittercism.com, einschließlich und ohne Einschränkung aller Subdomains derselben. 1.9 „Abonnementbestellung“ bezeichnet das Crittercism-Bestellformular in Papierform, elektronischer Form oder online, wie jeweils zutreffend, das von Crittercism akzeptiert wird und den vom Kunden gekauften Service eingehender beschreibt. Crittercism-Plattform und Integrationscode 2.1 Crittercism-Plattform. Crittercism gewährt dem Kunden hiermit das nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht und die Lizenz, während der Laufzeit (definiert in Absatz 6.1) internen Zugriff auf die Crittercism-Plattform zu haben und diese zu nutzen. Dies dient dem alleinigen Zweck der Überwachung der Leistung und der Verwaltung der Kunden-App(s). Der Kunde ist dafür verantwortlich, die gesamte erforderliche Computer-Hardware, Software und Telekommunikationsdienste zu beschaffen und zu konfigurieren, um Zugang zur Crittercism-Plattform zu erhalten. 2.2 Lizenz für den Crittercism-Integrationscode. Crittercism gewährt dem Kunden hiermit während der Laufzeit das nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht und die Lizenz: (a) den Crittercism-Integrationscode intern zu installieren und zu verwenden, zum alleinigen Zweck der Verwendung des Crittercism-Integrationscodes zur Bereitstellung von Daten von der/den Kunden-App(s) an die Crittercism-Plattform und (b) zum alleinigen Verwenden, Reproduzieren und Verteilen des Crittercism-Integrationscodes wie in die Kunden-App(s) integriert, zum Zweck, Daten von der/den Kunden-App(s) für die Crittercism-Plattform bereitzustellen. 2.3 Lizenzbeschränkung. Der Kunde hat keine Rechte oder Lizenzen im Hinblick auf den Service oder die Crittercism-Materialien, sofern dies nicht ausdrücklich in der Vereinbarung bestimmt wurde. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorangehenden einzuschränken, sofern nicht ausdrücklich in der Vereinbarung bestimmt, darf der Kunde (a) den Service oder die Crittercism-Materialien nicht kopieren, verteilen, vermieten, verkaufen, leasen, verleihen, unterlizenzieren oder übertragen; (b) den Service oder Crittercism-Materialien keinen Dritten zur Verfügung stellen; (c) den Service oder die Crittercism-Materialien nicht auf Basis eines Dienstleistungsunternehmens nutzen; (d) den Service oder die Crittercism-Materialien im gesetzlich zulässigen Maße nicht dekompilieren, zurückentwickeln oder disassemblieren; (e) den Crittercism-Integrationscode nicht anders als auf angemessene Weise erforderlich verändern oder modifizieren, um den Service zu seinem Verwendungszweck zu nutzen; (f) keine Nachahmungen auf Grundlage des Services oder der Crittercism-Materialien erstellen; oder (g) keine Urheberrechte, Warenzeichen, Patente oder andere Vermerke oder Hinweistexte, die im Service oder den Crittercism-Materialien oder bei der Verwendung und dem Betrieb des Dienstes oder der Crittercism-Materialien erscheinen, modifizieren, entfernen oder unkenntlich machen. Daten. 3.1 Datenrechte. In Verbindung mit dem Betrieb des Services sammelt Crittercism Daten bezüglich der Nutzung des Services durch den Kunden („Kundendaten“) und der Nutzung der Kunden-App(s) durch den Kunden („App-Benutzerdaten“). Der Kunde gewährt Crittercism (und seinen Drittanbietern gemäß Geheimhaltungspflichten) das Recht zum Verwenden, Reproduzieren und Verteilen der Kundendaten und der App-Benutzerdaten in Verbindung mit der Nutzung des Services durch den Kunden. Der Kunde gewährt Crittercism weiterhin das Recht zur Verwendung, Reproduktion und Verteilung von Kundendaten und App-Benutzerdaten, wenn diese mit anderen Daten aggregiert und den Kunden oder App-Nutzer nicht identifizierbar machen. Dies erfolgt allein zum Zweck der Veröffentlichung von Branchenberichten zu verschiedenen Metriken von Interesse (z. B. Crashrate in Prozent bei iOS und Android und Latenzprobleme bei bestimmten Netzbetreibern). 3.2 Datenbeschränkungen. Kunden dürfen den Crittercism-Integrationscode oder andere Aspekte der Software oder des Services nicht modifizieren, konfigurieren oder verwenden, um App-Benutzerdaten die personenbezogene Informationen, finanzielle Informationen, Gesundheitsinformationen, medizinische Informationen, pharmazeutische Informationen, Informationen zu Kindern, die jünger als 13 Jahre sind, oder andere vertrauliche Informationen (beispielsweise Sozialversicherungsnummern) oder solche, die für gezielte Werbung auf individuellen Geräten oder bei individuellen App-Benutzern verwendet werden, nachzuverfolgen, zu sammeln oder von Crittercism sammeln zu lassen oder dorthin zu übertragen. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, zu gewährleisten, dass die Kunden-App(s) und die Nutzung des Services durch den Kunden, unter anderem der Bereitstellung der App-Nutzerdaten an Crittercism durch den Crittercism-Integrationscode und jede andere Bereitstellung der App-Nutzerdaten an Crittercism durch den Kunden oder im Auftrag des Kunden gemäß aller geltenden Gesetze, Regelungen und Vorschriften erfolgt. Der Kunde erhält alle für die Übertragung der App-Nutzerdaten an Crittercism erforderlichen Rechte und behält diese wie in der Vereinbarung vorgesehen, und erlaubt Crittercism, die App-Nutzerdaten gemäß der Vereinbarung zu verwenden. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Kunden-App(s), einschließlich unter anderem aller Features, Daten, Inhalte und anderer darin enthaltener Materialien, die von der/den Kunden-App(s) darin verfügbar gemacht und/oder daraus übertragen wurden. Konten. 4.1 Kontoregistrierung. Um den Service zu nutzen, muss der Kunde sich auf der Website für ein Crittercism-Konto registrieren. Der Kunde stimmt zu, dass die Informationen, die der Kunde Crittercism bei der Registrierung und allen anderen Zeiten angibt, wahr, zutreffend, aktuell und vollständig sind. Der Kunde stimmt ebenfalls zu, dass der Kunde sicherstellt, dass alle Informationen jederzeit zutreffend und auf aktuellem Stand gehalten werden. 4.2 Autorisierte Konten. Der Kunde kann autorisierte Crittercism-Konten mit individuellen Anmeldedaten für bestimmte Nutzer erzeugen, damit Sie im Namen des Kunden auf den Service zugreifen und ihn nutzen können. Der Kunde ist jederzeit allein dafür verantwortlich, (a) sicherzustellen, dass alle Konten des Kunden ausschließlich gemäß der Vereinbarung genutzt werden; (b) dass die Vertraulichkeit aller Anmeldedaten für die Konten des Kunden gewährleistet wird, sowie (c) für die Aktivitäten jeder Person, die durch die Verwendung der Konten des Kunden Zugang zur Crittercism-Plattform erhält. Gebühren; Zahlung. 5.1 Gebühren. Der Kunde stimmt zu, Crittercism alle im Hinblick auf die Nutzung des Services durch den Kunden anfallenden Gebühren, wie in der Abonnementbestellung aufgeführt, zu bezahlen. Alle Gebühren sind in der Währung zu zahlen, die in der Abonnementbestellung angegeben ist. Der Kunde ist für die Zahlung aller Abzugs-, Verkaufs-, Mehrwertsteuern oder anderer Steuern, Abgaben oder anderer im Rahmen der Vereinbarung anfallender Gebühren zuständig, mit Ausnahme von Steuern, die auf den Nettoerträgen von Crittercism basieren. Alle Gebühren sind nicht erstattungsfähig, sofern dies nicht hier festgelegt wurde. Laufzeit; Beendigung. 6.1 Laufzeit. Die „Laufzeit“ der Vereinbarung wird in der Abonnementbestellung festgelegt. Falls keine Laufzeit in der Abonnementbestellung festgelegt wurde, beginnt die Laufzeit der Vereinbarung mit dem Datum des Inkrafttretens und läuft zwölf Monate lang weiter. 6.2 Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Partei kann die Vereinbarung mit einer schriftlichen Benachrichtigungen beenden, falls die andere Partei in wesentlichem Maße gegen ihre hieraus entstehenden Pflichten, Darstellungen und Garantien verstößt und diese wesentlichen Verstöße (sofern sie dies kann) nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung von der nicht für den Verstoß verantwortlichen Partei wiedergutmacht. 6.3 Wirkung der Kündigung. Die Absätze 1, 3, 5, 6.3 und 7 bis 11 der Servicebedingungen behalten auch nach Beendigung der Vereinbarung ihre Gültigkeit. Nach Beendigung oder Ablauf der Vereinbarung, aus welchem Grund auch immer, enden alle dem Kunden hiermit gewährten Lizenzen und der Kunde muss unverzüglich die Nutzung des Dienstes einstellen und auf Verlangen von Crittercism alle Crittercism-Materialien zurückgeben oder vernichten und die Rückgabe oder Vernichtung schriftlich bestätigen. Gewährleistung und Haftungsausschluss. 7.1 Gewährleistung. Crittercism gewährleistet, dass der Service in einer professionellen Weise in Übereinstimmung mit den branchenüblichen Standards und den veröffentlichten Spezifikationen des Services angeboten wird. Crittercism gewährleistet auch, dass die Nutzung des Services durch den Kunden keinerlei Patent-, Urheber-, Markenzeichen- oder Betriebsgeheimnisrechte Dritter verletzt oder sich widerrechtlich aneignet und hält den Kunden schadlos gegen alle Klagen von Dritten wegen Verletzung oder widerrechtlicher Aneignung gemäß Absatz 8.1. Es wird keine Gewährleistung für Gratistests oder Beta-Features übernommen. 7.2 HAFTUNGSAUSSCHLUSS. SOFERN NICHT IN DIESER VEREINBARUNG AUSDRÜCKLICH ERWÄHNT UND IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN MASSE GIBT KEINE PARTEI AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN BEZÜGLICH DES GEGENSTANDES DIESER VEREINBARUNG. JEDE PARTEI SCHLIESST AUSDRÜCKLICH JEDE IMPLIZIERTE HAFTUNG FÜR DIE MARKTFÄHIGKEIT UND EIGNUNG ZU EINEM BESTIMMTEN ZWECK UND JEDE ANDERE IMPLIZIERTE GEWÄHRLEISTUNG AUS, DIE DURCH GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSGANG ODER LEISTUNG ENTSTEHEN. DER KUNDE STIMMT ZU, DASS FÜR DIE NUTZUNG DES SERVICES UND DER CRITTERCISM-MATERIALIEN (EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DARAUS RESULTIERENDER FOLGEN) ALLEIN DER KUNDE DAS RISIKO TRÄGT. CRITTERCISM UND SEINE LIZENZGEBER ÜBERNEHMEN KEINERLEI HAFTUNG DAFÜR, DASS DER SERVICE ODER DIE CRITTERCISM-MATERIALIEN OHNE STÖRUNGEN UND FEHLERFREI SEIN WERDEN. Haftungsfreistellung. 8.1 Haftungsfreistellung durch Crittercism. Crittercism stimmt zu, den Kunden und seine angeschlossenen Unternehmen und deren jeweilige Unternehmensleitungen, Vorgesetzten, Mitarbeiter und Auftragnehmer von allen Haftungs- und Schadenersatzansprüchen oder Ausgaben schad- und klaglos zu halten (einschließlich ohne Einschränkung angemessener Anwaltsgebühren), die durch jegliche von Dritten ausgehende Klage, Forderung, Handlung oder Vorgehensweise, weil die dem Service zugrunde liegende Technologie oder ein Teil derselben gegen die US-amerikanischen Patentrechte, Urheberrechte oder Warenzeichen dieser Dritten verstößt oder sich die Betriebsgeheimnisse dieser Dritten unrechtmäßig angeeignet hat, vorausgesetzt, dass der Kunde: (a) Crittercism unverzüglich in Schriftform über diese Forderung benachrichtigt, mit Ausnahme dass, wenn diese Benachrichtigung nicht unverzüglich erfolgt, Crittercism nur von seiner Verantwortung gemäß diesem Absatz befreit ist in dem Maße als seine Verteidigung durch diese Verzögerung erheblich beeinträchtigt wurde; (b) Crittercism die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder Schadensregulierung gewährleistet; und (c) Crittercism zu Lasten von Crittercism jede Hilfe, jegliche Informationen und jede in angemessenem Umfang erforderliche Vollmacht zur Verteidigung gegen und/oder zur Schadensregulierung zur Verfügung stellt. Im Falle einer Klage, Forderung, Handlung oder Vorgehensweise, dass die dem Service zugrunde liegende Technologie oder ein Teil derselben gegen das geistige Eigentum oder anderen Rechten Dritter verstößt oder sich unrechtmäßig aneignet, oder nach Crittercisms berechtigter Meinung eine solche Klage, Forderung, Handlung oder Vorgehensweise wahrscheinlich erfolgen könnte, so steht Crittercism das Recht zu, auf eigene Rechnung: (i) die weitere Nutzung des betroffenen Bereichs des Services oder (ii) den betroffenen Bereich des Services ganz oder teilweise zu modifizieren oder zu ersetzen, um den Verstoß oder die unrechtmäßige Aneignung zu beseitigen. Ist Crittercism nicht in der Lage, eines der vorgenannten Maßnahmen, (i) oder (ii) in einer kommerziell angemessenen Weise umzusetzen, hat Crittercism das Recht, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung nach einer schriftlichen Benachrichtigung des Kunden zu beenden, wobei keine weitere Haftung als die Rückerstattung aller im Voraus vom Kunden bezahlten Gebühren besteht. Die Bestimmungen in diesem Absatz stellen das einzige Rechtsmittel des Kunden dar und Crittercisms ausschließliche Haftung in Bezug auf den Service in Zusammenhang mit sämtlichen Verstößen, Verletzungen oder widerrechtliche Aneignungen jeglicher geistigen Eigentumsrechte. Haftungsbeschränkung. 9.1 BESCHRÄNKUNG VON SCHADENERSATZ. MIT AUSNAHME VON AUS ABSATZ 8 (HAFTUNGSFREISTELLUNG) ENTSTEHENDER HAFTUNG ODER EINEM VERSTOSS GEGEN ABSCHNITT 2 (CRITTERCISM-PLATTFORM UND CRITTERCISM-INTEGRATIONSCODE), 3 (DATEN) ODER 10 (VERTRAULICHKEIT) IST KEINE PARTEI HIERNACH DER ANDEREN GEGENÜBER HAFTBAR. DIES BEZIEHT SICH AUF ALLE STRAFEN, NEBENSCHÄDEN, INDIREKTE, BESONDERE, VERTRAUENS- ODER FOLGESCHÄDEN, DIE UNTER ANDEREM ENTGANGENE GESCHÄFTE, UMSÄTZE ODER ERWARTETE GEWINNE UMFASSEN, GANZ GLEICH, OB SIE AUF VERTRAGSBRUCH, RECHTSWIDRIGEN HANDLUNGEN (UNTER ANDEREM FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDEREM BASIEREN UND OB DIE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN VERLUSTS ODER SCHADENS INFORMIERT WURDE ODER NICHT. 9.2 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. MIT AUSNAHME VON AUS ABSATZ 8 (HAFTUNGSFREISTELLUNG) ENTSTEHENDER HAFTUNG ODER EINEM VERSTOSS GEGEN ABSCHNITT 2 (CRITTERCISM-PLATTFORM UND CRITTERCISM-INTEGRATIONSCODE); 3 (DATEN) ODER 10 (VERTRAULICHKEIT) WERDEN IN KEINEM FALL DIE GESAMTHAFTUNG UND DER GESAMTE SCHADENSERSATZ DIE SUMME DER GESAMTEN GEZAHLTEN UND AN CRITTERCISM GEMÄSS DER VEREINBARUNG WÄHREND DER AKTUELLEN LAUFZEIT ZU ZAHLENDEN GEBÜHREN ÜBERSTEIGEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB EIN IN DER VEREINBARUNG GENANNTES RECHTSMITTEL SEINEN EIGENTLICHEN ZWECK VERFEHLT. Vertraulichkeit. 10.1 Vertrauliche Informationen. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die von einer der beiden Parteien der anderen Partei offenbart werden, entweder direkt oder indirekt, schriftlich, mündlich oder durch die Untersuchung greifbarer Objekte, welche bei Weiterleiten in Schriftform oder in greifbarer Form als „vertraulich“ oder einer ähnlichen Bezeichnung gekennzeichnet werden oder die bei mündlicher Weitergabe oder durch Untersuchung oder Beobachtung zum Zeitpunkt der Offenbarung als proprietär und/oder vertraulich angesehen und als solche schriftlich innerhalb von 15 Tagen nach der Offenbarung bestätigt werden. Im Falle von Crittercism umfassen vertrauliche Informationen alle Informationen bezüglich der Gebühren, einschließlich aber nicht ausschließlich der Gebührenbeträge und der Zahlungsbedingungen. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die: (i) der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder sein werden, ohne ein Verschulden oder einen Verstoß gegen die Vereinbarung und der Partei, die sie erhalten; (ii) der erhaltenden Partei zum Zeitpunkt der Offenbarung in rechtmäßiger Weise ohne die Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren; (iii) von der sie erhaltenden Partei unabhängig, ohne die Verwendung der vertraulichen Informationen der offenbarenden Partei und den Bezug darauf, entwickelt wurden; oder (iv) die sie erhaltende Partei auf rechtmäßige Weise von einem Dritten ohne Einschränkungen zur Nutzung oder Offenlegung erhalten hat. 10.2 Einschränkungen von Nutzung und Offenlegung. Jede Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht anderweitig verwenden, sofern sie nicht notwendig sind, um ihre Rechte auszuüben oder ihre Pflichten gemäß dieser Vereinbarung zu erfüllen. Sofern dies nicht anderweitig ausdrücklich in der Vereinbarung erlaubt ist, darf jede Partei die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht an Dritte weitergeben, mit Ausnahme ihrer Angestellten und Auftragnehmer, die diese vertraulichen Informationen zum Zweck der Vereinbarung kennen müssen, vorausgesetzt, dass jeder dieser Angestellten und Auftragnehmer einer schriftlichen Vereinbarung unterliegt, die die verbindliche Nutzung und Einschränkungen zur Offenlegung enthält, die die vertraulichen Informationen mindestens in gleichem Maße schützen wie hier festgelegt. Jede Partei wird alle angemessenen Bemühungen unternehmen, um die Vertraulichkeit aller in ihrem Besitz oder in ihrer Kontrolle befindlichen vertraulichen Informationen zu wahren, doch in keinem Falle mit geringeren Bemühungen als denen, die die Partei normalerweise einsetzt, um ihre firmeneigenen Informationen vergleichbarer Natur und Wichtigkeit zu schützen. Die zuvor genannten Pflichten schränken keine Partei dabei ein, vertrauliche Informationen der anderen Partei offenzulegen: (i) infolge der Anordnung oder Anforderung eines Gerichts, einer Verwaltungsbehörde oder einer anderen Regierungsbehörde, vorausgesetzt dass die Partei, von der diese Offenlegung verlangt wird, die andere Partei innerhalb einer angemessenen Frist darüber benachrichtigt, damit sie eine solche Anordnung oder Anforderung anfechten kann, oder (ii) im Bedarfsfall vertraulich an ihre rechtlichen oder finanziellen Berater. Zusätzlich kann jede Partei die Bestimmungen der Vereinbarung offenlegen: (a) wie nach den geltenden Sicherheitsbestimmungen und (b) auf einer vertraulichen Basis an derzeitige oder mögliche zukünftige Investoren oder Erwerber einer solchen Partei erforderlich. Verschiedenes. 11.1 Exportgesetze. Dem Kunden ist bewusst und er erklärt sich damit einverstanden, dass die Gesetze und Vorschriften der USA und anderer Länder den Export und Reexport bestimmter Güter und technischer Daten beschränken können. Der Kunde darf die Crittercism-Materialien in keiner Form exportieren oder reexportieren, ohne zuerst alle entsprechenden Lizenzen und Genehmigungen sowohl der US-amerikanischen wie auch der ausländischen Regierung erhalten zu haben. 11.2 Beziehung zwischen den Parteien. Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer, unter Wahrung gegenseitigen Respekts. Die Vereinbarung stellt keine Partnerschaft dar und soll auch nicht als das Eingehen einer Partnerschaft oder als Joint Venture der Parteien oder als Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehung ausgelegt werden können. Keine der Parteien hat das Recht, andere Parteien in irgendeiner Weise zu verpflichten oder zu binden. Ferner können und sollen aus dem Inhalt dieser Vereinbarung keinerlei Rechte abgeleitet werden können. 11.3 Abtretung. Keine Partei kann die Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der anderen Partei in Auftrag geben. Diese sollte nicht ungerechtfertigterweise vorenthalten werden, vorausgesetzt, dass jede Partei nach schriftlicher Benachrichtigung der anderen Partei die Vereinbarung in Verbindung mit der Veräußerung im Wesentlichen dem gesamten Betriebsvermögen überträgt. Gemäß dem zuvor Genannten wird die Vereinbarung zugunsten der von den Parteien genehmigten Abtretungsempfänger, Übertragungsempfänger und Nachfolger wirksam. 11.4 Höhere Gewalt. Keine Partei soll für den Ausfall oder eine Verzögerung seiner Leistung gemäß dieser Vereinbarung zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Ursachen dafür außerhalb ihrer vertretbaren Kontrolle liegen. Dazu zählen einschließlich aber nicht ausschließlich Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrungen, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, Engpässe oder die Unfähigkeit, Arbeitskräfte, Energie oder Material zu beschaffen, Terrorismus, Ausschreitungen, Naturereignisse oder Regierungsmaßnahmen, Handlungen von Hackern oder anderen böswilligen Dritten und allgemeine Problemen mit dem Internet. In diesem Fall kann die Leistung in dem Maße gerechtfertigt werden, in dem eins der zuvor Genannten der Grund dafür ist. 11.5 Benachrichtigungen. Alle unter diese Vereinbarung fallenden Benachrichtigungen müssen in Schriftform erfolgen und per Einschreiben mit einem international angesehenen Kurierdienst versendet werden oder per E-Mail oder persönlich an die folgenden Adressen geliefert werden: Crittercism: 760 Market Street, Suite 1101, San Francisco, CA 94102 Attn: VP Operations contracts@crittercism.com. Kunde: Gemäß der Informationen in der Abonnementbestellung ist davon auszugehen, dass alle Benachrichtigungen erhalten wurden, wenn sie persönlich zugestellt wurden oder nach Ablauf von fünf Geschäftstagen nach dem Postversand oder am auf den Tag des erfolgreichen E-Mail-Versands folgenden Geschäftstags. 11.6 Verzichtserklärung. Eine Verzichtserklärung auf eine Bestimmung der Vereinbarung gilt nur dann, wenn sie schriftlich erfolgt. Sie gilt nur in dem spezifischen Fall, auf den der Verzicht bezogen ist. Der Verzicht einer der Parteien auf einer strikte Befolgung der Vereinbarung zu bestehen oder jede Bedingung daraus auszuführen, wirkt nicht als Verzichtserklärung dieses Rechts, Versprechens oder der Bedingung. Diese Vereinbarung bleibt in vollem Umfang in Kraft. 11.7 Salvatorische Klausel; Untrennbarkeit. Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung oder ein Teil derselben von einem Gericht der dafür zuständigen Gerichtsbarkeit als ungültig, gesetzeswidrig oder nicht durchsetzbar angesehen werden, dann hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bestimmungen der Vereinbarung oder eines Teils derselben und wird hiermit als separat, trennbar und eigenständig erklärt. 11.8 Geltendes Recht; Gerichtsbarkeit. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Kalifornien, ohne Bezugnahme auf Konflikte bei rechtlichen Prinzipien. Die Parteien vereinbaren, dass das Bundes- und Landesgericht in Santa Clara County, Kalifornien, der ausschließliche Gerichtsstand gemäß der Vereinbarung ist, und die Parteien einigen sich hiermit darauf, sich ausschließlich dieser Rechtsprechung zu unterwerfen. 11.9 Gesamte Vereinbarung. Die Vereinbarung, einschließlich der Abonnementbestellung, stellt die vollständige, endgültige und ausschließliche Vereinbarung zwischen den Parteien im Hinblick auf den hier genannten Gegenstand dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Aussagen, Abmachungen, Vereinbarungen oder Kommunikationen zwischen ihnen in Bezug auf den hier genannten Gegenstand. Jede Änderung der Vereinbarung ist nur dann gültig, wenn sie in Schriftform erfolgt und von jeder Partei unterzeichnet wird. Nichts, was in einem Auftrag des Kunden, Bestellannahmeformular oder einem anderen, vergleichbaren Dokument enthalten ist, wird die Vereinbarung verändern oder der Vereinbarung zusätzliche Bestimmungen hinzufügen. FXKeychain Version 1.5.3, 22. Mai 2015 Copyright (C) 2012 Charcoal Design AsyncImageView Version 1.5.1, 3. Januar 2014 Copyright (C) 2011 Charcoal Design AutoCoding Version 2.2.1, 13. November, 2014 Copyright (C) 2011 Charcoal Design BaseModel Version 2.6.3, 24. August 2014 Copyright (C) 2011 Charcoal Design ColorUtils Version 1.1.3, 14. Oktober 2014 Copyright (C) 2011 Charcoal Design FXBlurView Version 1.6.3, 1. November 2014 Copyright (C) 2013 Charcoal Design FXLabel Version 1.5.8, 7. Mai 2014 Copyright (C) 2011 Charcoal Design FXReachability Version 1.3.1, 11. März 2015 Copyright (C) 2013 Charcoal Design iCarousel Version 1.8.2, 10. August 2015 Copyright (C) 2011 Charcoal Design StandardPaths Version 1.6.4, 10. April 2015 Copyright (C) 2011 Charcoal Design ViewUtils Version 1.1.2, 16. Januar 2014 Copyright (C) 2011 Charcoal Design RequestUtils Version 1.1.1, 24. Juli 2015 Copyright (C) 2012 Charcoal Design. Diese Software wird in der vorliegenden Form bereitgestellt, ohne ausdrückliche oder angenommene Gewährleistung. In keinem Fall können die Autoren für etwaige Schäden haftbar gemacht werden, die durch die Verwendung dieser Software entstehen. Es wird jedem die Erlaubnis zur Verwendung dieser Software zu jedem Zweck, einschließlich zum kommerziellen Einsatz sowie zur freien Veränderung und Verteilung gegeben, die den folgenden Einschränkungen unterliegen: 1. Der Ursprung dieser Software darf nicht fälschlich dargestellt werden. Sie dürfen nicht behaupten, dass Sie die ursprüngliche Software programmiert haben. Falls Sie diese Software in einem Produkt verwenden, würde eine Anerkennung in der Produktdokumentation sehr geschätzt werden, auch wenn dies nicht erforderlich ist. 2. Geänderte Quellversionen müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein und dürfen nicht fälschlich als ursprüngliche Software dargestellt werden. 3. Diese Bemerkung darf bei keiner Source-Distribution entfernt oder verändert werden. ECSlidingViewController. Die MIT-Lizenz (MIT) Copyright (c) – Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und dazugehörigen Dokumentationsdateien („Software“) die Erlaubnis kostenlos gegeben, ohne Einschränkungen mit der Software umzugehen, einschließlich den Rechten zur Benutzung, zum Kopieren, Modifizieren, Zusammenführen, Veröffentlichen, Verteilen, Unterlizensieren und/oder zum Verkauf von Kopien der Software und Personen, die mit der Software versehen werden, dies zu tun, sofern die folgenden Bedingungen eingehalten werden: Der obige Urheberrechtshinweis und dieser Hinweis zur Erlaubnis müssen in allen Kopien oder zu wesentlichen Anteilen der Software enthalten sein. DIESE SOFTWARE WIRD IN DER VORLIEGENDEN FORM BEREITGESTELLT, OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER ANGENOMMENE GEWÄHRLEISTUNG, UNTER ANDEREM EINSCHLIESSLICH ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH GEWÄHRLEISTUNGEN ZUR VERKEHRSFÄHIGKEIT, EIGNUNG ZU EINEM BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG. IN KEINEM FALL SIND DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR KLAGEN, SCHADENSERSATZ ODER ANDERE HAFTUNGSANSPRÜCHE HAFTBAR ZU MACHEN, SEI ES DURCH EINE KLAGE ZUM VERTRAG, RECHTSWIDRIGE HANDLUNGEN ODER ANDERES, WAS DURCH DIESE SOFTWARE ODER IN VERBINDUNG DAMIT ODER DIE VERWENDUNG ODER ANDERE TRANSAKTIONEN DER SOFTWARE ENTSTEHEN.
Google Analytics, The Android Open Source Project: CalendarView, TimePicker, DatePicker (modified), JmDNS, Universal Image Loader, Grantland Chew: AutoFitTextView, Subsampling Scale Image View Apache Lizenzversion 2.0, Januar 2004, http://www.apache.org/licenses/ GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG, REPRODUKTION UND VERBREITUNG 1. Definitionen. „Lizenz“ beschreibt die Geschäftsbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie in den Absätzen 1 bis 9 dieses Dokuments definiert. „Lizenzgeber“ bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die von dem Urheberrechtsinhaber, der die Lizenz erteilt, autorisierte Instanz. „Juristische Person“ bezeichnet die Vereinigung der handelnden Instanz und aller anderen Instanzen, die diese Vereinigung kontrollieren, von ihr kontrolliert werden oder unter ihrer gemeinsamen Kontrolle stehen. Zum Zwecke dieser Definition bezeichnet „Kontrolle“ (i) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder die Verwaltung einer solchen Instanz, sei es vertraglich oder auf andere Weise, zu bestimmen, oder (ii) die Eigentümerschaft von fünfzig Prozent (50 %) oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien oder (iii) das Nutzeigentum an einer solchen Instanz. „Sie“ (oder „Ihr“) bezeichnet eine natürliche oder eine juristische Person, die durch diese Lizenz erteilte Genehmigungen nutzt. „Quelle“ bezeichnet die bevorzugte Form zum Vornehmen von Änderungen, unter anderem an Quellcode, an der Dokumentationsquelle und den Konfigurationsdateien der Software. „Objekt“ bezeichnet jede Form, die aus einer mechanischen Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht. Dazu zählen unter anderem kombinierte Objektprogrammierungen, generierte Dokumentationen und Umwandlungen in andere Medienarten. „Werk“ bezeichnet ein geschütztes Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das im Rahmen der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie durch einen Urheberrechtsvermerk angegeben, der im jeweiligen Werk enthalten oder diesem beigefügt ist (ein Beispiel wird im nachfolgenden Anhang gegeben). „Abgeleitete Werke“ bezeichnet alle Werke, sei es in Quell- oder Objektform, die auf dem Werk basieren (oder von ihm abgeleitet sind) und für welche redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausführungen oder andere Veränderungen insgesamt ein Originalwerk darstellen. Für die Zwecke dieser Lizenz umfassen abgeleitete Werke keine Werke, die von den Schnittstellen des Werks und davon abgeleiteter Werke trennbar oder einfach durch Verknüpfung (oder namentliche Bindung) mit ihnen verbunden sind. „Beitrag“ bezeichnet alle geschützten Werke, einschließlich der Originalversion des Werks und aller Änderungen oder Zusätze zu diesem Werk oder davon abgeleiteten Werken, die dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in das Werk durch den Urheberrechtsinhaber oder eine Person oder juristische Person, die dazu im Namen des Urheberrechtsinhabers berechtigt ist, ausgehändigt wurden. Zum Zweck dieser Definition wird „ausgehändigt“ als jede Form der elektronischen, mündlichen oder schriftlichen Kommunikation angesehen, die dem Lizenzgeber oder seinen Vertretern übermittelt wird, einschließlich der Kommunikation auf elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Fehlerverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Auftrag verwaltet werden und der Besprechung und Verbesserung des Werks dienen. Dies schließt jedoch Kommunikationen aus, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich dahingehend gekennzeichnet oder anderweitig als "Kein Beitrag" bezeichnet wird. „Beitragsleistender“ bezeichnet den Lizenzgeber und alle Einzelpersonen oder juristischen Personen, in deren Auftrag ein Beitrag vom Lizenzgeber erhalten und daraufhin in das Werk aufgenommen wurde. 2. Erteilen einer Urheberrechtslizenz. Gemäß der Geschäftsbedingungen dieser Lizenz gewährt jeder Beitragsleistende Ihnen hierbei eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Reproduktion, zum Erstellen abgeleiteter Werke, zur öffentlichen Ausstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und entsprechender abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform. 3. Erteilen einer Patentlizenz. Gemäß der Geschäftsbedingungen dieser Lizenz gewährt jeder Beitragsleistende Ihnen hierbei eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie, unwiderrufliche (mit Ausnahme des in diesem Abschnitt genannten) Patentlizenz, um das Werk herzustellen, herstellen zu lassen, zu verwenden, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren oder anderweitig zu übertragen, wobei diese Lizenz sich nur auf die Patentansprüche bezieht, die von einem solchen Beitragsleistenden lizenzierbar sind und notwendigerweise von ihrem Beitrag/ihren Beiträgen allein oder in Kombination ihres Beitrags/ihrer Beiträge mit dem Werk, zu der ein solcher Beitrag ausgehändigt wurde, verletzt werden. Falls Sie ein Patentstreitverfahren gegen eine Instanz (einschließlich einer Gegenforderung oder Gegenklage in einem Rechtsstreit) anstrengen mit der Behauptung, dass das Werk oder ein Beitrag im Werk eine direkte Patentverletzung darstellt oder dazu beiträgt, dann verlieren alle Ihnen im Rahmen dieser Lizenz gewährten Lizenzen für das Werk mit dem Tag, an dem dieses Verfahren angestrengt wird, ihre Gültigkeit. 4. Weiterverteilung. Sie können Kopien des Werks oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium reproduzieren und weiterverteilen, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform, vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen: Sie müssen anderen Empfängern des Werks oder der abgeleiteten Werke eine Kopie dieser Lizenz geben, und Sie müssen dafür sorgen, dass alle veränderten Dateien mit auffallenden Hinweisen darauf versehen sind, dass Sie die Dateien verändert haben; und Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verteilen, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuschreibungshinweise von der Quellform der Arbeit beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Arbeiten beziehen; und falls das Werk eine „HINWEIS“-Textdatei als Teil seiner Verteilung enthält, dann müssen alle von Ihnen verteilten Kopien eine lesbare Kopie der Zuschreibungshinweise in dieser HINWEIS-Datei enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die nicht als Teil der abgeleiteten Werke gelten. Dies muss an mindestens einem der folgenden Orte geschehen: innerhalb einer HINWEIS-Textdatei, die im Rahmen der abgeleiteten Arbeiten verteilt wird; innerhalb der Quellform oder -dokumentation, falls sie zusammen mit den abgeleiteten Arbeiten bereitgestellt wird, oder in einer von den abgeleiteten Arbeiten erzeugten Darstellung, falls und wo auch immer diese Hinweise Dritter normalerweise erscheinen würden. Der Inhalt der HINWEIS-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie können Ihre eigenen Zuschreibungshinweise in den von Ihnen verteilten abgeleiteten Werken hinzufügen, neben dem HINWEIS-Text aus dem Werk oder als Zusatz dazu, vorausgesetzt, dass diese zusätzlichen Zuschreibungshinweise nicht als Veränderung der Lizenz ausgelegt werden können. Sie können Ihre eigene Urheberrechtsaussage zu Ihren Änderungen hinzufügen und zusätzliche oder unterschiedliche Geschäftsbedingungen der Lizenz für die Nutzung, Reproduktion oder Verteilung Ihrer Änderungen an allen abgeleiteten Werken als Ganzes anbieten, vorausgesetzt, Ihre Verwendung, Reproduktion und Verteilung des Werks entspricht ansonsten den in dieser Lizenz genannten Bedingungen. 5. Aushändigen Ihrer Beiträge. Sofern Sie dies nicht anderweitig ausdrücklich dargelegt haben, unterliegen alle zur Einarbeitung in das Werk gedachten Beiträge von Ihnen an den Lizenzgeber den Geschäftsbedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Geschäftsbedingungen. Unabhängig davon stellt nichts des hier Genannten einen Ersatz oder eine Änderung der Bestimmungen jeder separaten Lizenzvereinbarung dar, die Sie mit dem Lizenzgeber in Bezug auf diese Beiträge ausgefertigt haben. 6. Markenzeichen. Diese Lizenz gibt Ihnen nicht die Erlaubnis, die Handelsnamen, Markenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, sofern dies nicht für die angemessene und übliche Nutzung beim Beschreiben des Ursprungs des Werks und dem Reproduzieren des Inhalts der HINWEIS-Datei erforderlich ist. 7. Haftungsausschluss. Sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart wurde, stellt der Lizenzgeber das Werk (und jeder Beitragsleistende stellt seinen Beitrag) IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG ohne GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN GLEICH WELCHER ART, sei es ausdrücklich oder angenommen, einschließlich aller Garantien oder Bedingungen zu ANSPRUCH, VERSTOSSFREIHEIT, VERKEHRSFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG ZU EINEM BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein verantwortlich für die Bestimmung der Angemessenheit der Verwendung oder Weiterverteilung des Werks und der Annahme aller Risiken, die durch Ihre Ausübung der gemäß dieser Lizenz erteilten Genehmigungen entstehen. 8. Haftungsbeschränkung. In keinem Fall und gemäß keiner Rechtstheorie, ganz gleich ob bei rechtswidrigen Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderem, sofern nicht vom geltenden Gesetz erforderlich (wie bei willkürlichen und grob fahrlässigen Handlungen) oder falls schriftlich vereinbart, haftet ein Beitragsleistender Ihnen gegenüber für Schäden. Dies schließt alle direkten, indirekten, besonderen, Vertrauens- oder Folgeschäden jeder Art ein, die infolge dieser Lizenz oder durch die Verwendung oder Unfähigkeit der Verwendung des Werks (einschließlich dem Verlust des Wohlwollens, Arbeitsunterbrechungen, Versagen oder Fehlfunktionen des Computers oder aller anderen kommerziellen Schäden oder Verluste) entstehen, aus, selbst wenn ein solcher Beitragsleistender über die Möglichkeit dieser Schäden informiert wurde. 9. Übernahme der Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung. Bei der Weiterverteilung des Werks oder davon abgeleiteter Werke können Sie sich dazu entscheiden, kostenlos Service, Gewährleistung, Schadensersatz oder andere rechtliche Pflichten und/oder Rechte in Übereinstimmung mit dieser Lizenz zu übernehmen. Falls Sie jedoch diese Verpflichtungen übernehmen, handeln Sie nur in Ihrem eigenen Namen und in Ihrer alleinigen Verantwortung, nicht im Namen eines anderen Beitragsleistenden, und nur wenn Sie zustimmen, alle Beitragsleistenden von Schadenersatzansprüchen und anderen Haftbarkeiten oder Klagen gegen Sie freizustellen, indem Sie diese Gewährleistung oder zusätzliche Haftung übernehmen. ENDE DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. ANHANG: So wird die Apache-Lizenz für Ihr Werk genutzt. Um die Apache-Lizenz für Ihr Werk zu nutzen, bringen Sie die folgende Standardformulierung ein, wobei die in den von den Klammern „[]“ umschlossenen Informationen durch Ihre eigenen, Sie identifizierenden Informationen ersetzt werden. (Fügen Sie die Klammern nicht mit ein!) Dieser Text sollte in die entsprechende Anmerkungssyntax für das Dateiformat integriert sein. Wir empfehlen Ihnen, einen Dateinamen oder eine Klassifizierung und Beschreibung des Zwecks auf der gleichen Druckseite als Urheberrechtshinweis zur leichteren Identifizierung in den Archiven Dritter zu verwenden. Copyright [JJJJ] [Name des Urheberrechtsinhabers] Lizenziert gemäß der Apache-Lizenz, Version 2.0 (der „Lizenz“); Sie dürfen diese Datei nicht verwenden, sofern es nicht gemäß der Lizenz erfolgt. Sie erhalten eine Ausführung der Lizenz auf http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0. Sofern dies nicht nach geltendem Recht erforderlich ist oder schriftlich vereinbart wurde, wird die im Rahmen dieser Lizenz verteilte Software IN DER VORLIEGENDEN FORM OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch angenommen, verteilt. Beachten Sie die Lizenz zu spezifischen sprachenrelevanten Rechten und Einschränkungen gemäß dieser Lizenz.
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