Bundesministerium stellt klar: Hygienische und elektrische Händetrockner sind erlaubt – und werden jetzt sogar staatlich gefördert
Dyson Airblade Technologie im Centro Oberhausen.
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Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt. In der vorherigen Version wurde noch die Nutzung von Warmlufttrocknern untersagt. Jetzt sind elektrische Händetrockner komplett zulässig. Die neue Arbeitsschutzregel schafft damit Klarheit.
Denn auch das Handbuch Betriebliche Pandemieplanung, herausgegeben vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit Hilfe des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg, besagt schon seit März 2020: „Gegen Geräte, die mit einer HEPA-Filterung des angesaugten Luftstroms ausgestattet sind, der den Eintrag von Mikroben in das Gerät effektiv vermeidet und somit auch eine sekundäre Aufkeimung im Geräteinneren weitgehend verhindert, gibt es aus hygienischen Gründen keine grundsätzlichen Einwände.“
Händetrockner jetzt staatlich gefördert
Restaurants, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die auf elektrische Händetrockner umsteigen möchten, profitieren jetzt zudem von staatlichen Förderungen. Gefördert werden Hygienemaßnahmen und Modernisierungen von Sanitäranlagen. Wie Sie die Förderung erhalten, erfahren Sie hier.-
Erkunden Sie die Dyson Airblade™ Händetrockner
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Die HEPA-13-gefilterten Jetstream Händetrockner von Dyson sind hygienisch. Das bestätigt auch eine neue Studie vom unabhängigen Labor Airmid in Dublin, Irland, das verschiedene Trocknungsmethoden nach dem Abspülen der Hände oder dem richtigen Händewaschen analysierte und die Frage der Aerosolisierung untersuchte, die zu Beginn der Pandemie zum Thema wurde.
Die neue Untersuchung zeigt auf, dass die berührungslos funktionierende Airblade-Technologie von Dyson eine sichere und hygienische Lösung für Waschräume darstellt. Dies gibt Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Gewissheit, dass ein Dyson Airblade Händetrockner eine hygienische Händetrocknungsmöglichkeit darstellt. Es wurde nachgewiesen, dass der Anstieg der Aerosol- und Bakterienzahlen nach dem Trocknen mit einem der Dyson Airblade Händetrocknermodelle mit den Zahlen vergleichbar ist, die beim Trocknen der Hände mit Papierhandtüchern erreicht werden. Damit wird jeder Zweifel in Bezug auf diese Technologie ausgeräumt.
Waschraum Flughafen Hannover
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[1] Suen et al. 2019 SR und basierend auf Bakterien in der Luft und Aerosolen (0,3 bis >5 Mikron), gemessen von einem unabhängigen Drittlabor während des Händetrocknens in einer 28,5 m3 großen Testkammer.
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Ferry Radix
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Häufig gestellte Fragen
Was ist Aerosolisierung?
Unter Aerosolisierung versteht man die Emission oder Erzeugung von flüssigen oder festen Partikeln oder einer Mischung aus beidem, die in der Luft schweben. Je nach Größe und anderen Faktoren bleiben sie länger in der Luft oder setzen sich schneller ab. Zum Beispiel können Aerosole mit einer Größe von 10 Mikrometern einige Minuten brauchen, um sich abzusetzen, während Aerosole, die kleiner als 0,3 Mikrometer sind, sich vielleicht nie absetzen. Die Absetzzeit nimmt mit der Abnahme der Größe des Aerosols zu.
Was besagt die Corona-/SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vom BMAS?
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz die Anforderungen an den Arbeitsschutz. Die Regel stellt Maßnahmen für alle Bereiche des Wirtschaftslebens vor, mit denen das Infektionsrisiko für Beschäftigte gesenkt und auf niedrigem Niveau gehalten werden kann. Dabei bleiben Abstand, Hygienemaßnahmen, ggf. die Benutzung von Gesichtsmasken sowie eine sachgerechte Lüftung (AHA+L) die wichtigsten Instrumente. Betriebe, welche die Regel anwenden, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. (Quelle: baua.de)
Wer erstellt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel?
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt.